
Transport-Bestimmungen
Der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) ermöglicht Menschen mit eingeschränkter Mobilität Fahrten innerhalb der Schweiz und ins nahe Ausland.
Nach einer ersten Fahrt ist eine aktive Mitgliedschaft erforderlich (CHF 30.— pro Jahr), wodurch Vereinsmitglieder von ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern gefahren werden.
Pflege und Betreuung während der Fahrt
Ist ein Fahrgast auf Betreuung angewiesen, muss dieser für eine geeignete Begleitung besorgt sein. Der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) selbst kann während der Fahrt keine Pflegeleistungen übernehmen. Die Betreuungsperson fährt kostenlos mit.
Anmeldung und Reservation
Transportaufträge sind möglichst frühzeitig anzumelden, vorzugsweise mindestens 14 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin.
Bei kurzfristigen Bestellungen oder Änderungen kann erst nach Abklärung der Verfügbarkeiten eine Transportgarantie gegeben werden. Daueraufträge werden nicht entgegengenommen.

Transport-Bestimmungen
Der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) ermöglicht Menschen mit eingeschränkter Mobilität Fahrten innerhalb der Schweiz und ins nahe Ausland.
Nach einer ersten Fahrt ist eine aktive Mitgliedschaft erforderlich (CHF 30.— pro Jahr), wodurch Vereinsmitglieder von ehrenamtlichen Vereinsmitgliedern gefahren werden.
Pflege und Betreuung während der Fahrt
Ist ein Fahrgast auf Betreuung angewiesen, muss dieser für eine geeignete Begleitung besorgt sein. Der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) selbst kann während der Fahrt keine Pflegeleistungen übernehmen. Die Betreuungsperson fährt kostenlos mit.
Anmeldung und Reservation
Transportaufträge sind möglichst frühzeitig anzumelden, vorzugsweise mindestens 14 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin.
Bei kurzfristigen Bestellungen oder Änderungen kann erst nach Abklärung der Verfügbarkeiten eine Transportgarantie gegeben werden. Daueraufträge werden nicht entgegengenommen.
Transport-Bestimmungen im Überblick
Tarif
Kurzfahrten bis 50 km
Für Fahrten mit einer Distanz von bis und mit 50 km gilt ein Pauschalpreis von CHF 50.– pro Fahrt.
Fahrpreis pro Kilometer
Für Fahrten im In- und Ausland gilt ein einheitlicher Tarif von:
CHF 0.90 pro Kilometer, wobei für die Berechnung des Fahrpreises die im Transportauftrag festgehaltene Distanz vom Abholort bis zum Zielort massgebend ist.
Begleitpersonen
Für eine mitfahrende Begleitperson wird folgender Tarif verrechnet:
Einfache Fahrt: CHF 20.--
Hin- und Rückfahrt: CHF 40.--
Nachtfahrten (zwischen 22:00 – 06.00 Uhr)
Pro Fahrt wird ein Spesenanteil für den Fahrer von CHF 20.-- verrechnet. Bei einer Hin- und Rückfahrt nachts fallen somit insgesamt CHF 40.-- Fahrerspesen an.
25 % Rabatt bei kombinierten Transporten
Können zwei oder mehrere Transportaufträge zu einer gemeinsamen Fahrt kombiniert werden oder fahren zwei oder mehrere Fahrgäste zum gleichen Ziel, reduziert sich der Fahrpreis für jeden beteiligten Fahrgast um 25 %.
Annulation durch den Fahrgast
Bei Annullationen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Transport erfolgen, werden 50 % des vorgesehenen Fahrpreises in Rechnung gestellt.
Ausnahmen
Keine Annullationskosten werden erhoben, wenn die kurzfristige Absage aufgrund eines der folgenden Ereignisse erfolgt:
- Akute Erkrankung
- Unfall
- Todesfall eines Angehörigen
Fahrzeugausfall, Pannen und Verspätungen
Fahrzeugausfall vor der Fahrt
Fällt ein Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls aus und steht kein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung, kann der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) die geplante Fahrt kurzfristig annullieren.
Verspätungen
Trotz sorgfältiger Planung können unvorhersehbare Ereignisse wie Staus, Pannen oder Unfälle zu Verspätungen führen. Daraus entstehende Verspätungen können gegenüber dem Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.
Panne oder Unfall während der Fahrt
Kommt es während eines Transportes zu einer Panne oder einem Unfall, organisiert der Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) den erforderlichen Weitertransport der Fahrgäste.
Versicherungsschutz
Während eines Transportes durch den Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) sind die Fahrzeuginsassen versichert. Der Versicherungsschutz umfasst:
Heilungskosten: unbegrenzt während fünf Jahren
Todesfall: CHF 20’000.–

Noch Fragen?
Bei Fragen zu einem geplanten Transport, zur Berechnung des Fahrpreises oder zu besonderen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Noch Fragen?
Bei Fragen zu einem geplanten Transport, zur Berechnung des Fahrpreises oder zu besonderen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

