Transport-Bestimmungen

Transport-Bestimmungen

Behinderten- und Betagtentransportdienst

BFT Behinderten-Fern-Transport|Basel

Das Transportangebot des BFT (Schweiz) in Basel und Bern bezieht sich auf Fahrten in der Schweiz oder ins nahe Ausland. Für regionale Transporte steht der BFT nicht zur Verfügung.

Der BFT steht allen behinderten und betagten Personen zur Verfügung, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur schlecht benutzen können und welche Aktivmitglieder des BFT Behinderten-Fern-Transport (Schweiz) sind.

Transportaufträge sind dem BFT mindestens 15 bis 20 Arbeitstage im Voraus bekannt zu geben, ab April bis September sogar 30 Arbeitstage im Voraus.

Reservationen werden nur telefonisch angenommen. Bei kurzfristigen Bestellungen oder Änderungen wird keine Transportgarantie übernommen. Daueraufträge werden nicht entgegen genommen.

Transport-Bestimmungen im Überblick

Annullationen / Verspätungen

Wird ein Transport kurzfristig annulliert, so werden 50% des Fahrpreises (mind. CHF 50.-) vom BFT in Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind Annullierungen aus folgenden Gründen: bei Erkrankung, Unfall oder bei einem Todesfall in der Familie.

Bei Ausfall des Fahrzeuges durch Unfall oder Panne kann der BFT den Fahrauftrag kurzfristig annullieren.

Kann ein Transport aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder eines Staus nicht pünktlich ausgeführt werden, entsteht gegenüber dem BFT kein Anspruch auf Entschädigung.

Bei Panne oder Unfall während der Fahrt wird der Weitertransport durch den BFT gewährleistet.

Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden

Dauert der Einsatz des ehrenamtlichen Chauffeurs mehr als 4 Stunden, so hat er Anrecht auf eine Verpflegungsentschädigung von CHF 20.-. Bei Hin- und Rückfahrt am selben Tag erhält der Chauffeur Fr. 30.-, sofern die gesamte Fahrdauer mehr als vier Stunden dauert. Diese Entschädigungen werden zusammen mit dem Fahrpreis in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird jeweils nach Abschluss der Fahrt(en) am Ende des Monats versandt.

Preisreduktionen

Ab zwei Personen vom gleichen Abfahrtsort reduziert sich der Fahrpreis auf 75% pro Fahrgast.

Schnupperfahrten für Nichtmitglieder bezahlen einen Zuschlag von 10% auf den Fahrpreis.

Pflegeleistungen

Benötigt der Fahrgast ständig Pflege, muss er für die geeignete Begleitperson besorgt sein. Der BFT kann keine Pflegeleistungen übernehmen.

Versicherung

Während eines Transportes sind alle Fahrzeuginsassen wie folgt versichert: Todesfall CHF 20'000.-, Heilungskosten unbegrenzt während fünf Jahren.

Annullationen / Verspätungen

Wird ein Transport kurzfristig annulliert, so werden 50% des Fahrpreises (mind. CHF 50.-) vom BFT in Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind Annullierungen aus folgenden Gründen: bei Erkrankung, Unfall oder bei einem Todesfall in der Familie.

Bei Ausfall des Fahrzeuges durch Unfall oder Panne kann der BFT den Fahrauftrag kurzfristig annullieren.

Kann ein Transport aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder eines Staus nicht pünktlich ausgeführt werden, entsteht gegenüber dem BFT kein Anspruch auf Entschädigung.

Bei Panne oder Unfall während der Fahrt wird der Weitertransport durch den BFT gewährleistet.

Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden

Dauert der Einsatz des ehrenamtlichen Chauffeurs mehr als 4 Stunden, so hat er Anrecht auf eine Verpflegungsentschädigung von CHF 20.-. Bei Hin- und Rückfahrt am selben Tag erhält der Chauffeur Fr. 30.-, sofern die gesamte Fahrdauer mehr als vier Stunden dauert. Diese Entschädigungen werden zusammen mit dem Fahrpreis in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird jeweils nach Abschluss der Fahrt(en) am Ende des Monats versandt.

Preisreduktionen

Ab zwei Personen vom gleichen Abfahrtsort reduziert sich der Fahrpreis, indem er durch die Anzahl behinderter Fahrgäste geteilt wird.

Pflegeleistungen

Benötigt der Fahrgast ständig Pflege, muss er für die geeignete Begleitperson besorgt sein. Der BFT kann keine Pflegeleistungen übernehmen.

Versicherung

Während eines Transportes sind alle Fahrzeuginsassen wie folgt versichert: Todesfall CHF 20'000.-, Heilungskosten unbegrenzt während fünf Jahren.

Preise BFT Behinderten-Fern-Transport (Schweiz)

Fahrpreis Hin- und Rückfahrt (gleich 2 Fahrten): SBB Tarif 1. Klasse (Mindestpreis CHF 30.-) 

Fahrpreis Hin- und Rückfahrt Begleitperson: pauschal CHF 40.-

Verpflegungsentschädigung Chauffeur ab 4 Stunden: CHF 20.-

Wartezeit Chauffeur pro Transport: CHF 30.-

Kurzfristige Annullation: Verrechnung von 50% des Fahrpreises (mind. CHF 50.-)

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